Seit dem 19.06.2025 ist die Gasprüfung bei allen Wohnwagen, Wohnmobilen und Campingbussen mit Flüssiggasanlagen wieder gesetzlich vorgeschrieben. Fahrzeughalter hatten bis zu diesem Termin Zeit, ihre Gasanlagen von sachkundigen Personen überprüfen zu lassen. Nun ist die regelmäßige Prüfung der Anlage alle zwei Jahre erforderlich.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Bußgelder bis zu 60 EUR bei fehlender Gasprüfung
- Übergangsfrist bis 19.06.2025
Ab 19.06.2025 Nachweisplicht der Gasprüfung
Gilt für alle Wohnmobile, Wohnwagen und Campingbusse mit Flüssiggasanlagen
Prüfung fällig alle 2 Jahre, bei Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme